Navigation überspringenSitemap anzeigen

Allgemein GeschäftsbedingungenAußenwerbung Seywerth

Diese Bestimmungen regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen betreffend des Angebotes und der Dienstleistung von TRANSPARENTWERBUNG SEYWERTH.

Mit der Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular gibt der Vertragspartner sein Einverständnis zu den allgemeinen Vertragsbedingungen. Wenn nicht anders ausbedungen, wird Schriftverkehr und Rechnungslegung per E-Mail durchgeführt. Rechnungen werden im Voraus ausgestellt und sind 5 Tage vor Aushangtermin zu zahlen.

Aushang und Vertragsgültigkeit nach Eingang der Zahlung.

Innerhalb eines Kalenderjahres gelten Buchungen von mehreren wöchentlichen Einheiten ab der 5. Aushangwoche als Verlängerung.

Bei längerfristigen Verträgen erfolgt die Rechnungslegung alle 4 Wochen im Vorhinein.

Für Beschädigungen der Transparente, wie zum Beispiel durch Dritte, wetterbedingte Einflüsse und mutwillige Zerstörung etc. wird jede Haftung ausgeschlossen.

Bei Transparenten, die mehr als 2/3 des Jahres durchgängig ausgehängt werden, ist eine augenscheinliche Überprüfung des Transparentes auf eventuelle Mängel (wie z.B. Brüchigkeit des Materials, Haltbarkeit der Ösen, Ausbleichung des Druckes) zwingend notwendig.

Bei offensichtlichen Schäden, die die öffentliche Sicherheit gefährden, wird der Auftraggeber informiert und es ist ein Neudruck des Transparentes vorzunehmen.

Unser Unternehmen behält sich das Recht vor Werbebuchungen ohne Begründung abzulehnen. Werbung wider die "Guten Sitten" wird in jedem Fall ausgeschlossen.

Für die Richtigkeit der Inhalte der Werbetransparente ist grundsätzlich der Werbeauftraggeber zuständig.

Urheberrechtliche Angelegenheiten betreffen ausschließlich den Auftraggeber und unser Unternehmen ist aus dieser Angelegenheit zu jeder Zeit Schad- und Klaglos zu halten.

Änderungen und/oder Ergänzungen von Vereinbarungen sind nur in Schriftform (auch als E-Mail) gültig.

Alle Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht. 
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wr. Neustadt.

Vertragskündigungen erfordern die Schriftlichkeit und haben eine zweimonatige Kündigungsfrist. 
Schadensersatz und andere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Die Geschäftspartner behandeln alle Informationen des gegenseitigen Austausches vertraulich.

Unser Unternehmen kann für die Werbeleistung zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

Die Geschäftspartner behandeln alle Informationen des gegenseitigen Vertrauens gemäß den Bestimmungen des DSGV vertraulich.

Technische Bedingungen
Unsere Transparentträger sind für Transparente 3 x 1 m an Länge und Breite mit Ösen vorgesehen.

Wir übernehmen auch den Druck des Werbetransparentes für Sie. 
Bitte beachten Sie dabei folgendes: 
Bei zur Verfügungsstellung der Druckdaten senden sie uns diese bitte als pdf-, eps- oder jpg-Datei.

Druckfertige Daten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: 
Farbaufbau in CMYK 
Vektorisierte Schriften 
Maßstab 1:1 oder proportional korrekt 
ausreichende Auflösung bei Maßstab 1:1 mindestens 72 dpi

Bei unkorrigierter Rücksendung eines von uns erstellten Layouts gilt dieses als anerkannt und druck- bzw. aushangsreif. Spätere Reklamationen aus diesem Titel können nicht anerkannt werden.

Es besteht die Möglichkeit Ihr Transparent zwischen den Aushängen, gegen minimale Lagergebühren (nach Absprache) in unserer Firma aufzubewahren.

Ing. F. Seywerth Ges.m.b.H. - LogoIng. F. Seywerth Ges.m.b.H. - Logo
Ing. F. Seywerth Ges.m.b.H. - Logo
Zum Seitenanfang